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Prävention

Tipps zur Brandverhütung

Ordnung

Keller und Estriche sind oft überfüllt und unüberschaubar. Wie sieht es bei Ihnen aus wenn‘s brennt?
 
Offenes Feuer

Lassen Sie offenes Feuer (Kerzen) niemals unbeaufsichtigt und achten Sie auf ausreichenden Abstand zu brennbaren Materialien. Brennende Kerzen sind stets auf eine nicht brennbare Unterlage stellen.
 
Offene Feuerstellen

Das Feuern im Wald und in Waldesnähe ist per Gesetzt verboten. In und um Zermatt sind offizielle Feuerstellen bezeichnet und stehen jedermann zur Verfügung. Ausserhalb dieser Feuerstellen müssen private Feuerstellen solide und mit nichtbrennbaren Materialien erstellt sein.
Bei offenem Feuer gilt immer der Grundsatz: Genügend Wasser vor Ort und so ablöschen das keine glühende Asche mehr vorhanden ist. (Siehe unten)
Bei einem generellen Feuerverbot sind ALLE Feuer auf Feststoffbasis (Holz oder Kohle) im Freien verboten. Gas- und Elektrogrills können verwendet werden. Es ist aber auf eine möglichst geringe Rauchentwicklung zu achten.
 
Heisse Asche

Diese kann über eine geraume Zeit weiterglühen. Dies gilt auch für Zigaretten und Zigarren. Aus diesem Grund muss Asche in jedem Fall nach dem Ausräumen 48 Stunden in einem feuerfesten Gefäss oder auf einer feuerfesten Unterlage gelagert werden, bevor die Asche umgefühlt und/oder entsorgt werden darf.
 
Brandschutzvorrichtungen

Brandschutztüren, Entrauchungsanlagen usw. erfüllen einen Zweck. Unterkeilte Türen oder vom Strom abgehängte Entrauchungsanlagen sind teuer und nützen nichts.
 
Brennendes Fett

Löschen Sie niemals brennendes Fett mit Wasser. Decken Sie die Pfanne mit einem Deckel ab.
 
Elektrische Installationen

Lassen Sie defekte Elektro-Installationen unverzüglich vom Fachmann reparieren.
 
Herdplatten

Vergewissern Sie sich ob die Herdplatten ausgeschaltet sind. Kein Material auf dem Herd lagern.
 
Gasgrill

Gasschlauch auf eventuelle Beschädigung und korrekten Anschluss prüfen. Die Gasdosierung gemäss Anleitung einstellen. Wenn die Zündung nicht auf Anhieb erfolgreich ist, Gaszufuhr lange genug unterbrechen, damit keine Gasansammlung entstehen kann.
Achtung: Explosionsgefahr!
 
Holzkohlegrill

Neben Holz und Papier ausschliesslich Zündwürfel, Zündpaste oder spezielle Zündflüssigkeit verwenden. Niemals Benzin, Spiritus oder Lösungsmittel einsetzen! Beim Wiederanzünden keinesfalls flüssige Brennstoffe oder Zündflüssigkeit verwenden.
Ablöschen: Heisse Holzkohlegrills dürfen nie unbeaufsichtigt gelassen werden. Es besteht die Gefahr von Funkenflug und Verbrennungen. Vorzugsweise Holzkohle abkalten lassen und in Metalleimer entsorgen, Letzteren mit Deckel verschliessen und einige Tage auf nicht brennbarer Unterlage lagern.
 
Abfallverbrennung

Das Verbrennen von Abfall oder Gartenabfällen ist per Gesetz im gesamten Kanton Wallis verboten.

Übungen

Nächste Übung:

Wann: Di 03. Dezember 2024
Besammlung: 19:30 Uhr
Art: Mannschaft 06/24
Ort: Feuerwehrlokal
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Einsätze

Letzter Einsatz

Wann: Mo 02. Dezember 2024
Alamierungszeit: 16:00 Uhr
Art: Brandmeldeanlage
Ort: Hotel Post
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